INFO

AN- UND ABMELDUNGEN

VON AUSBILDUNGEN

In Österreich kann man sich nur unter bestimmten Bedingungen von einer Ausbildung abmelden.

Die wichtigsten Gründe sind:

 

Zulässige Gründe für eine Abmeldung:

Einvernehmliche Auflösung:

Jederzeit möglich, wenn beide Seiten zustimmen.

Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund:

  • Gesundheitlichen Problemen
  • Schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch die Bildungsstätte
  • Unzumutbaren Umständen (z. B. Mobbing, grobe Missstände)

 

Kein gültiger Grund:

  • Ein Wechsel des Vortragenden ist kein rechtlich anerkannter Grund für eine Abmeldung, solange die Inhalte weiterhin fachgerecht und qualitätsvoll vermittelt werden.
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