IHRE
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
FÜR IHRE AUSBILDUNG
Ihre Ausbildung beim Bildungsinstitut Competence Team (BCT) Linz – Fördermöglichkeiten
Beim Competence Team Linz (BCT) absolvieren Sie zertifizierte Aus- und Weiterbildungen im psychosozialen Bereich – praxisnah, berufsbegleitend und staatlich anerkannt. Dank unserer EBQ, ÖCERT und WBA-Qualitätssiegel können Förderungen beantragt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ausbildung mit finanzieller Unterstützung realisieren können.
Voraussetzungen:
- Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Einverständnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in.
- Der*die Arbeitnehmer*in muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Antragsstellung:
- Abklärung mit dem*der Arbeitgeber*in
- Abklärung mit dem AMS
- Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden im Bildungsinstitut Competence Team
- Antragstellung beim AMS
Förderung durch das AMS
Voraussetzung ist die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. (Kontakt mit AMS Berater*in)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen.
Diese Förderung können Arbeitgeber*innen erhalten
Die Ausbildung muss mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
AMS-Unternehmergründerprogramm
Unterstützung bei Neugründung. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Förderung der Personalentwicklung
Unterstützung bei der Personalentwicklung mit Qualifizierungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.
FÖRDERUNG EINZELNER BUNDESLÄNDER
WIEN – WAFF
Unterschiedlichste Förderungen.
Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, …) fallen. (Weiterbildungen und Umschulungen).
Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer*innen, freien Dienstnehmer*innen und Wiedereinsteiger*innen. Antragsstellung frühestens mit Beginn der Ausbildung.
NÖ – Bildungsförderung
Beitrag zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, die der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
OÖ – Bildungskonto des Landes OÖ
Weiterbildung und Umschulung zur Arbeitsplatzsicherung 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis maximal 2000€. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
Salzburg – Bildungsscheck
Förderung von berufsorientierten Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können (Absicherung des Beschäftigtenverhältnisses) oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (Grafo)
Angebot für berufstätige Grazer*innen, zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Förderung bis zu 3.000,-€ für Weiterbildungen und Umschulungen.
LINK: Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung – Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Tirol – Bildungsggeld-Update
Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. (Arbeitnehmer*innen, Arbeitslose, Wiedereinsteiger*innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeiter*innen und Menschen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol. 30 % (max. 500 Euro) der Kurskosten. Antragstellung bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.
Vorarlberg – Bildungszuschuss
Unterschiedlichste Fördermöglichkeiten. Antragsstellung können frühestens nach Beginn der Ausbildung, Förderung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON BILDUNGSKOSTEN
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind
- Kurskosten (Kursbeitrag)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
- zusätzliche Fahrtkosten allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.




